Gebührensätze
Die Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Frankfurt (Oder) werden nach der von den Stadtverordneten beschlossenen Gebührensatzung erhoben (Abfallgebühren).
Gebürensätze gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Die Restabfallgebühr setzt sich aus drei Teilen zusammen:
1. Behältergrundgebühr
je nach Volumen des Restabfallbehälters. Die Mindestgröße des Behälters richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück amtlich gemeldeten Personen. Es sind 15 l pro Person vorzuhalten.
2. Entleerungsgebühr
wenn der Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wird: In jedem Fall werden 12 Mindestleerungen pro Jahr berechnet. Der schwarze Behälter kann also mindestens alle 4 Wochen zur Leerung bereitgestellt werden.
Restabfalltonne Volumen | Behältergrundgebühr | Entleerungsgebühr |
60l | 35,14 €/Jahr | 2,67 € je Entleerung |
80l | 46,85 €/Jahr | 2,83 € je Entleerung |
120l | 70,27 €/Jahr | 2,96 € je Entleerung |
240l | 140,55 €/Jahr | 3,59 € je Entleerung |
360l | 210,82 €/Jahr | 3,66 € je Entleerung |
1.100l | 644,18 €/Jahr | 5,80 € je Entleerung |
3. Gewichtsgebühr pro kg Abfall
Das Gewicht wird durch Verwiegung ermittelt. Nach Abschluss des Kalenderjahres wird diese Gewichtsgebühr auf die geleistete Vorauszahlung abgerechnet. Die Berechnung der Vorauszahlung für die Gewichtsgebühr erfolgt auf der
Grundlage der im Vorjahr angefallenen Abfallmenge.
Gewichtsgebühr für Restabfall: 0,28 €/kg
Für den Bioabfallbehälter
sind keine Behältergrundgebühr und keine Entleerungsgebühr zu zahlen.
Gewichtsgebühr für Bioabfall: 0,28 €/kg