Elektrogeräte
Elektroaltgeräte
Nach dem Elektrogerätegesetz müssen Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte zur Verwertung zurückgeben. Durch das Recycling können wertvolle Rohstoffe gewonnen und Schadstoffe umweltgerecht entsorgt werden. Auch kleinere Elektrogeräte gehören daher auf keinen Fall in die Restmülltonne.
Mit diesem Symbol müssen alle seit dem 24.03.2006 neu auf den Markt gekommenen Elektro- und Elektronikgeräte gekennzeichnet sein. Es weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Zur Entsorgung von Elektrogeräten gibt es in Frankfurt (Oder) folgende Möglichkeiten:
- Entsorgung über den Sperrmüll (Anmeldung Online)
- Abgabe der Elektroaltgeräte auf dem Wertstoffhof Seefichten
- Abgabe über Fach- und Lebensmittelmärkte s.u.
Auf dem Wertstoffhof und über den Sperrmüll werden angenommen: Elektrogroßgeräte:
Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herd/Backofen, Kühlschrank, Gefriertruhe Elektrokleingeräte: Staubsauger, Toaster, Kaffeemaschine, Mixer, Rasierapparat, Bügeleisen, Fön, Friteuse, Mikrowelle usw. IT-Geräte: Computer, Tastatur, Bildschirm, Notebook, Drucker, Kopiergerät, Telefon, Handy, Telefax, elektrische Schreibmaschine usw. Unterhaltungselektronik: Fernsehgerät, Videorecorder, CD-Player, Radio, HiFi-Anlage, elektrische Musikinstrument usw. Elektrische Werkzeuge: Bohrmaschine, Säge, Schleifmaschine, Rasenmäher usw. Beleuchtungskörper: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (keine Annahme von Glühbirnen, Halogenlampen).
Elektrogroßgeräte: | Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herd/Backofen, Kühlschrank, Gefriertruhe, Nachtspeicheröfen |
Elektrokleingeräte: | Lampengehäuse/-fassungen (ohne Leuchtmittel), Staubsauger, Toaster, Kaffeemaschine, Mixer, Rasierapparat, Bügeleisen, Fön, Friteuse, Mikrowelle usw. |
IT-Geräte: | Computer, Tastatur, Bildschirm, Notebook, Drucker, Kopiergerät, Telefon, Handy, Telefax, elektrische Schreibmaschine usw. |
Unterhaltungselektronik: | Fernsehgerät, Videorecorder, CD-Player, Radio, HiFi-Anlage, elektrische Musikinstrument usw. |
Elektrische Werkzeuge: | Bohrmaschine, Säge, Schleifmaschine, Rasenmäher usw. |
Beleuchtungskörper: | Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (keine Annahme von Glühbirnen, Halogenlampen). |
Keine Annahme von:
Geräteeinzelteilen, Autoelektronik, Glühbirnen, Halogenlampen
Entsorgungsmöglichkeiten über Fach- oder Lebensmittelmärkte
Elektrogroßgeräte
Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verpflichtet die Verkäufer beim Neukauf von z.B. Kühlschrank, Fernseher oder Waschmaschine das Altgerät kostenfrei zurückzunehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Dies gilt auch für Onlinehändler.
Elektrokleingeräte
Im ElektroG ist festgelegt, dass bis zu drei Altgeräte, die nicht größer als 25 Zentimeter sind, kostenfrei im Handel zurückgegeben werden können. Dabei ist es unerheblich wo das Gerät gekauft wurde oder ob ein neues Gerät erworben wurde. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern und seit dem 1. Juli 2022 auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben. Darunter fallen alle Supermärkte oder Discounter unserer Stadt in der üblichen Standardbauweise.
Batterien und Akkus (wenn sie nicht fest verbaut sind) sind zu entfernen und über die Batteriesammelbehälter in den Einkaufsmärkten zu entsorgen.