Restabfall

Jeder Haushalt in Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, den anfallenden Restabfall über die öffentliche Abfallabfuhr zu entsorgen und dazu einen ausreichend großen Restabfallbehälter zu nutzen bzw. mitzunutzen. Zur Sammlung sind entsprechend der Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) zugelassene Abfallbehälter in den Größen 60, 80, 120, 240, 360 oder 1.100 Liter zu nutzen.

In die Restabfalltonne gehören z. B.:

Asche, Glasscherben, Glühbirnen, Hygieneartikel, Katzenstreu, Keramik, Kehricht, Knochen, Lederreste, nicht tragbare Kleidung/Schuhe, Pinsel, Porzellan, Putzlappen, Rasierklingen, Tapetenreste, Regenschirme, Schaumstoff, Spiegel, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Strümpfe, Unterwäsche, Videokassetten, Windeln, Zigarettenkippen

Nicht in die Restmülltonne gehören z. B.:

Altglas, Altpapier, Altmetall, Bauschutt, Bioabfälle, Elektrogeräte, Grünabfälle, Leichtverpackungen, schadstoffhaltige Abfälle